Ökostromzertifikate

Aktuelle Stromkennzeichnung und Umweltauswirkungen

Stromkennzeichnung gem. §78 Abs. 1 und 2 EIWOG 2010 und Stromkennzeichnungsverordnung 2011 BGBl. II Nr. 310/2011 über den Anteil an verschiedenen Primärenergieträgern, auf der Basis der gelieferten elektrischen Energie im Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022.

Bei der Erzeugung des Stroms sind weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle angefallen.

Die eingesetzten Nachweise stammen zu 6,95 % aus Österreich, zu 76,24 % aus Island und zu 16,81 % aus Norwegen.

Energieträger

Versorgermix

Wasserkraft

93,01 %

Windenergie

4,67 %

Sonnenenergie

1,46 %

Erneuerbares Gas

0,46 %

Biomasse fest, flüssig

0,39 %

Sonstige Ökoenergie

0,01 %

Summe

100 %