FAQ für Strom und Gas 

Häufig gestellte Fragen

  • Nutzen Sie für einen Wechsel einfach unseren Tarifrechner. Wenn Sie Ihre PLZ und Ihren letzten Jahresverbrauch eingegeben haben, können Sie Ihren Wunschtarif auswählen und direkt online abschließen. Gerne können Sie einen Wechsel auch telefonisch bei uns beantragen. Im Anschluss

    • kündigen wir Ihren bestehenden Vertrag beim Vorlieferanten. Bei Preiserhöhungen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall bitten wir Sie den bestehenden Vertrag bei Ihrem aktuellen Versorger schriftlich selbst zu kündigen.
    • informieren wir Ihren Netzbetreiber vor Ort, dass wir Ihr neuer Energielieferant sind und dieser stellt Sie auf MAINGAU Energie um.
    • schicken wir Ihnen, rechtzeitig vor Beginn der Belieferung, das Begrüßungsschreiben mit allen Angaben zu ihrem Vertrag und dem genauen Starttermin der Belieferung.

  • Anhand der von Ihnen mitgeteilten jährlichen Verbrauchsmenge berechnen wir Ihren monatlichen Teilbetrag. Die Verbrauchsmenge wird durch 12 Belieferungsmonate geteilt und entsprechend den Ihrem gewählten Tarif zugrundeliegenden Konditionen berechnet. Daraus ergibt sich die monatliche Teilbetragshöhe.

  • Als Strom- oder Gaskunde haben Sie zwei unterschiedliche Vertragspartner: Ihren Netzbetreiber und Ihren Lieferanten. Die MAINGAU Energie GmbH verrechnet als Lieferant ausschließlich die Energiebelieferung an Sie. Von Ihrem Netzbetreiber erhalten Sie eine separate Rechnung über die Entgelte sowie Steuern und Abgaben, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Strom- bzw. Gasnetzes entstehen.

Zahlung der Teilbeträge

  • Anhand der von Ihnen mitgeteilten jährlichen Verbrauchsmenge berechnen wir Ihren monatlichen Teilbetrag. Die Verbrauchsmenge wird durch 12 Belieferungsmonate geteilt und entsprechend den Ihrem gewählten Tarif zugrundeliegenden Konditionen berechnet. Daraus ergibt sich die monatliche Teilbetragshöhe.

  • In der Jahresabrechnung werden nur die Teilbeträge berücksichtigt, die im abrechnungsrelevanten Zeitraum liegen.

  • Wir stellen Ihnen pro Jahr 12 monatliche Teilbeträge in Rechnung, die jeweils zum 15. eines Monats fällig werden. Bei der Erstellung Ihrer Jahresabrechnung werden alle für den abrechnungsrelevanten Zeitraum gezahlten Teilbeträge berücksichtigt.

  • Wenn sich Ihr Jahresverbrauch im nächsten Jahr ändert, kann Ihr Teilbetrag entsprechend angepasst werden. Mit der Jahresabrechnung erfolgt dann die genaue Abrechnung über den gesamten Zeitraum.

  • Wenn sich Ihr Verbrauch geändert hat, können Sie Ihren Teilbetrag gerne anpassen. Wenden Sie sich dazu einfach an unsere kostenlose Servicenummer 00800 - 062 46 428.
  • Da der Neukundenrabatt nicht aus einem festen Betrag besteht, sondern prozentual zu Ihren Kosten für die Energiebelieferung ausfällt, können wir ihn nur im Rahmen einer Verbrauchsabrechnung berücksichtigen. Ihre Teilbeträge werden daher zunächst ohne den Neukundenrabatt verrechnet.

    Ihr Vorteil: Ihr Neukundenrabatt wird bereits anteilig in allen Verbrauchsabrechnungen vor Ablauf der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit berücksichtigt.

Preis

  • Eine Preisänderung wird mindestens 6 Wochen vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Änderung schriftlich mitgeteilt. Die MAINGAU Energie teilt sie Ihnen per Brief mit (wenn Sie Ihren Vertrag online abgeschlossen haben, per-E-Mail). Bei Preisanpassungen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall ist es notwendig, dass Sie ihren Vertrag selbst schriftlich kündigen.

  • Der Grundpreis deckt die fixen Kosten des Versorgungsunternehmens ab und wird für die Bereitstellung der Energie berechnet. Als Arbeitspreis bezeichnet man den Preis für eine Kilowattstunde Energie. Dieser Arbeitspreis wird dem Kunden für die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung berechnet.

Rechnung

  • Anhand der von Ihnen mitgeteilten jährlichen Verbrauchsmenge berechnen wir Ihren monatlichen Teilbetrag. Die Verbrauchsmenge wird durch 12 Belieferungsmonate geteilt und entsprechend den Ihrem gewählten Tarif zugrundeliegenden Konditionen berechnet. Daraus ergibt sich die monatliche Teilbetragshöhe.

  • Das genaue Datum Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung legt Ihr örtlicher Netzbetreiber fest. Dieser informiert uns dann nach Erhalt der Zählerstände über Ihren Jahresverbrauch, welchen wir anschließend in der Jahresabrechnung berücksichtigen. Leider können wir keinen Einfluss auf den Abrechnungsturnus Ihres Netzbetreiben nehmen.

  • Wir stellen Ihnen pro Jahr 12 monatliche Teilbeträge in Rechnung, die jeweils zum 15. eines Monats fällig werden. Bei der Erstellung Ihrer Jahresabrechnung werden alle für den abrechnungsrelevanten Zeitraum gezahlten Teilbeträge berücksichtigt.

Service

  • Telefonisch können Sie unseren Kundenservice über unsere kostenfreie Servicenummer 00800 - 062 46 428 von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr erreichen. Über unsere Internetseite können Sie jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen oder uns eine E-Mail zukommen lassen. Natürlich können Sie auch über unsere Postadresse MAINGAU Energie, Ringstraße 4 - 6, 63179 Obertshausen Kontakt zu uns aufnehmen.

  • Strom- oder Gaszähler befinden sich in der Regel im Keller oder im Eingangsbereich eines Gebäudes. In Mehrfamilienhäusern empfehlen wir Ihnen, Ihren Hausmeister oder Hausverwalter anzusprechen, wenn die Zähler nicht frei zugänglich sind.

  • Von Natur aus ist Erdgas geruchlos. Deshalb mischen die Gasversorgungsunternehmen ihrem Erdgas einen Duftstoff bei. Dieser Stoff hat einen unverwechselbaren, durchringenden Geruch - so durchdringend, dass Sie auch kleinste Mengen Erdgas ganz sicher bemerken.

  • Beim Abschluss Ihres Vertrages haben Sie die Wahl, ob Sie Ihre Unterlagen per Post oder per E-Mail erhalten möchten. Gerne können Sie uns jederzeit eine E-Mail zukommen lassen oder unser Kundenservicecenter MAINGAU Energie GmbH, Ringstraße 4 - 6, 63179 Obertshausen per Post erreichen. Wir bitten Sie bei einer Änderung Ihrer Mailadresse uns diese unverzüglich mitzuteilen.

  • Bei einer Namensänderung bitten wir Sie um Zusendung der entsprechenden Urkunden in Kopie, sodass wir Ihre Kundendaten auf Ihren neuen Namen anpassen können.

Verbrauch

  • Über den Gaszähler wird Ihre tatsächlich verbrauchte Menge in Kubikmeter (m³) gemessen. Da der Verbrauch aber in Kilowattstunden (kWh) berechnet werden muss, wird die abgelesene Menge über einen sogenannten Umrechnungsfaktor in kWh umgerechnet. Für jeden mit Erdgas versorgten Ort wird dabei ein eigener Faktor festgelegt. Der Umrechnungsfaktor garantiert die Gleichbehandlung aller Kunden, egal, welche individuellen Umgebungsbedingungen herrschen. Somit wird kein Kunde aufgrund der zufälligen Höhenlage seines Ortes benachteiligt. Sie bezahlen immer nur die Energie, die Sie auch tatsächlich verbraucht haben.

Einzug, Auszug, Leerstand

  • Wir bitten Sie, uns Ihre Mitteilung über Ihren Einzug frühestmöglich vor dem Umzugstermin mitzuteilen.

  • Bei der Eingabe Ihrer Anmeldung können Sie zwischen einer Einzugsmeldung oder einem Wechsel des Lieferanten wählen. Gern können Sie dies bequem über unsere Homepage vornehmen und Ihren günstigen Tarif der MAINGAU Energie auswählen. 

  • Die Mitteilung über Ihren Auszug können Sie uns bis spätestens zwei Wochen vor Lieferende mitteilen. Ihre Schlussrechnung wird danach zum angegebenen Termin erstellt. Ohne Ihre Kündigung läuft Ihr Liefervertrag weiter, auch wenn ein anderer Nutzer in Ihre bisherige Wohnung eingezogen ist.

  • Die Mitteilung über Ihren Auszug bitten wir Sie uns schriftlich per Brief oder E-Mail mitzuteilen. Eine Meldung per Brief schicken Sie bitte an unser Kundenservicecenter MAINGAU Energie, Ringstraße 4 - 6, 63179 Obertshausen.

Anmeldeprozess

  • Der gesetzlich geregelte Lieferantenwechselprozess dauert nur wenige Wochen. Sofern keine Unstimmigkeiten mit Ihrem Versorger auftreten, erhalten Sie rechtzeitig unsere Vertragsbestätigung und den genauen Zeitpunkt der Belieferung. Dieser hängt von der Bindefrist zu Ihrem aktuellen Versorger ab.

  • Nein, für Sie ändert sich an den Messgeräten mit einem Wechsel zur MAINGAU Energie nichts und es entstehen auch keinerlei Kosten für Sie.

  • Leider können wir in Ausnahmefällen einzelne Orte in Österreich nicht mit unserem günstigen Strom oder Gas beliefern. Wir arbeiten jedoch daran, Stück für Stück diese „weißen Flecken" im Sinne der Verbraucher abzudecken.

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Immer für Sie erreichbar.